Neue Gebührenverordnung ab Oktober 2025

Einheitliche Grundlage für alle Häuser der SSGK M-V

Nr.01/10/25  | 01.10.2025  | SSGK  | Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern

Zum 1. Oktober 2025 tritt erstmals eine Gebührenverordnung für alle von den Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen M-V (SSGK M-V) verwalteten Liegenschaften in Kraft.

Kernpunkt der Neuerung ist eine Vereinheitlichung der Gebühren, z.B. für Führungen, Veröffentlichungen und Reproduktionen. Mit der neuen, vom Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten erlassenen Gebührenverordnung werden zum ersten Mal seit zehn Jahren die Eintrittspreise angepasst, um die zwischenzeitlich stark gestiegenen Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen.

Der Preis für ein Einzelticket beträgt ab 1. Oktober 2025 für:       

das Schlossmuseum Schwerin:13,00€

die Schlösser Bothmer, Granitz, Güstrow und Mirow: 9,00€

das Schloss Hohenzieritz (Luisen-Gedenkstätte): 4,00€.

Auch die Preise für ermäßigte Eintrittskarten, Verbundkarten und Jahreskarten wurden angepasst.

Für das Schloss Ludwigslust greift der angepasste Eintrittspreis von 9,00€ erst ab der Eröffnung des Westflügels am 30. Mai 2026.

Der Eintritt in das Staatliche Museum Schwerin ist nach der Wiedereröffnung am 30. Oktober 2025 für vier Jahre frei.