Neue Gebührenverordnung ab Oktober 2025
Einheitliche Grundlage für alle Häuser der SSGK M-V
Zum 1. Oktober 2025 tritt erstmals eine Gebührenverordnung für alle von den Staatlichen Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen M-V (SSGK M-V) verwalteten Liegenschaften in Kraft.
Kernpunkt der Neuerung ist eine Vereinheitlichung der Gebühren, z.B. für Führungen, Veröffentlichungen und Reproduktionen. Mit der neuen, vom Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten erlassenen Gebührenverordnung werden zum ersten Mal seit zehn Jahren die Eintrittspreise angepasst, um die zwischenzeitlich stark gestiegenen Personal- und Betriebskosten zu berücksichtigen.
Der Preis für ein Einzelticket beträgt ab 1. Oktober 2025 für:
das Schlossmuseum Schwerin:13,00€
die Schlösser Bothmer, Granitz, Güstrow und Mirow: 9,00€
das Schloss Hohenzieritz (Luisen-Gedenkstätte): 4,00€.
Auch die Preise für ermäßigte Eintrittskarten, Verbundkarten und Jahreskarten wurden angepasst.
Für das Schloss Ludwigslust greift der angepasste Eintrittspreis von 9,00€ erst ab der Eröffnung des Westflügels am 30. Mai 2026.
Der Eintritt in das Staatliche Museum Schwerin ist nach der Wiedereröffnung am 30. Oktober 2025 für vier Jahre frei.
Die neue Gebührenordnung ist online abrufbar unter: https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-StMusSGeb1VMVV1Anlage
